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   BGH, 16.08.2000 - XII ZB 136/00   

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https://dejure.org/2000,7595
BGH, 16.08.2000 - XII ZB 136/00 (https://dejure.org/2000,7595)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2000 - XII ZB 136/00 (https://dejure.org/2000,7595)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2000 - XII ZB 136/00 (https://dejure.org/2000,7595)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berufungsbegründungsfrist - Berufung - Frist - Wiedereinsetzung - Verschulden - Prozeßbevollmächtigter - Urlaubsvertretung - Frsitenkontrolle

  • Judicialis

    ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 139

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 234 Abs. 1
    Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungsgründe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.05.1992 - XII ZB 43/92

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 16.08.2000 - XII ZB 136/00
    Lediglich Angaben, die unklar und ergänzungsbedürftig sind, insbesondere solche, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, können nach Fristablauf noch erläutert und vervollständigt werden (st.Rspr. vgl. Senatsbeschluß vom 20. Mai 1992 - XII ZB 43/92 - BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 6).

    Wenn nunmehr behauptet wird, sie sei auch über das weitere Erfordernis der Fristenkontrolle nach Eintreffen der Eingangsbestätigung ausdrücklich belehrt worden, steht dies im Widerspruch zu dem ursprünglichen Vorbringen und kann daher keine Berücksichtigung mehr finden (Senatsbeschluß vom 20. Mai 1992 aaO).

  • BGH, 03.03.2010 - XII ZB 219/09

    Zulässigkeit der Erläuterung und Vervollständigung von ergänzungsbedürftigen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, können allerdings Angaben, die - wie hier der genaue Zeitpunkt des Auffindens der Berufungsbegründung im Einzugsschacht des Faxgerätes und der Hinweis auf die "verlangsamte Übertragung" - unklar und ergänzungsbedürftig sind, insbesondere solche, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, auch nach Fristablauf noch erläutert und vervollständigt werden (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 2006 - XII ZB 42/05 - zitiert nach juris, dort Rdn. 10, vom 13. Juni 2007 - XII ZB 232/06 - FamRZ 2007, 1458, 1459, vom 16. August 2000 - XII ZB 136/00 - FuR 2001, 285 und vom 20. Mai 1992 - XII ZB 43/92 - BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 6).
  • OLG Hamm, 12.08.2009 - 30 U 41/09
    Ein Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen ist grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. nur BGH, Beschl. v. 16.08.2000 - XII ZB 136/00 - zitiert nach juris; Musielak/ Grandel , 2008, § 234 ZPO Rn. 1).
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